ONLINE-SHOPS: DRITTES GESCHLECHT ALS ANREDE

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Noch im Oktober 2021 hatte sich die später klagende Person in einem Online-Shop zwei Laufhosen bestellt. Damals noch als „Herr B.“ Wenige Tage später erwirkte B. beim zuständigen Standesamt eine Änderung der Personenstandsdaten, so dass seither in der Rubrik Geschlecht „keine Angabe“ eingetragen ist. Gut drei Wochen später bestellte B. erneut in dem Shop. Nach wie vor standen dabei in der Eingabemaske nur die Anredemöglichkeiten „Herr“ und „Frau“ zur Auswahl. Die Bestätigung der Bestellung begann folglich auch diesmal mit den Worten „Sehr geehrter Herr B.“ Die klagende Person sah darin eine Benachteiligung aufgrund ihrer Geschlechtsidentität sowie eine Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Quelle: e-Recht 24