Neues Urteil: Geschäftsführer haften bei Datenschutzverstößen persönlich

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Geht beim Umgang mit Kundendaten, Marketing oder Tracking etwas schief
und führt das zu einem DSGVO-Verstoß stellt sich die Frage: Wer haftet
eigentlich für den Datenschutzverstoß? Nach einem neuen Urteil müssen
Geschäftsführer dafür unter Umständen in die eigene Tasche greifen.
Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Haftung von Geschäftsführern, Mitarbeitern und Datenschutzbeauftragten bei Datenschutzverstößen.

Quelle: e-Recht 24